PARKING RESERVATIONS

Übersicht:

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Online-Stellplatzreservierung, Stellplatzbuchung, Dienstleistungen

Über das Online-Reservierungs- und Buchungssystem (dazu unten lit. A) hat der Kunde die Möglichkeit, gegen Zahlung eines Serviceentgelts einen Stellplatz (i) entweder zur späteren Anmietung zu reservieren (dazu unten lit. B) oder (ii) bereits rechtsverbindlich anzumieten (dazu unten lit. C). Der Inhalt des Mietvertrags richtet sich im Übrigen nach den Allgemeinen Einstellbedingungen von APCOA (dazu unten lit. D).  An ausgewählten Standorten kann der Kunde zusätzliche Dienstleistungen buchen, für die ergänzend die besonderen Bestimmungen für Dienstleistungen gelten (dazu unten lit. E).

A.     Allgemeine Online-Vertragsbedingungen

I.    Stellplatzreservierung und Stellplatzbuchung – Vertragsbestätigung

  1. Mit der Bereitstellung des Online-Reservierungs-/Buchungssystems ist kein rechtsverbindliches Angebot der APCOA Deutschland GmbH (APCOA) verbunden, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, APCOA ein Angebot zum Abschluss eines Reservierungsvertrages gemäß nachfolgender lit. B oder eines Stellplatzmietvertrages gemäß nachfolgender lit. C oder eines Dienstleistungsvertrages gemäß nachfolgender lit. E zu unterbreiten.
  2. Durch Betätigen des Buttons „Jetzt kaufen“ bzw. „Jetzt zahlen“ oder Abschluss des Bezahlvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches und unwiderrufliches Angebot auf Abschluss eines Reservierungs-, Stellplatzmiet- oder Dienstleistungsvertrages ab.
  3. Die Annahme des jeweiligen Angebotes erfolgt durch eine Bestätigung von APCOA, welche unverzüglich nach Abgabe des Angebots erfolgt (Reservierungsbestätigung bzw. Buchungsbestätigung, nachfolgend einheitlich: „Vertragsbestätigung“). Mit der Vertragsbestätigung kommt ein Reservierungsvertrag gemäß lit. B bzw. ein Mietvertrag gemäß lit. C bzw. ein Dienstleistungsvertrag gemäß lit. E zustande.

II.     Serviceentgelt

Für Reservierung und Buchung wird ein Serviceentgelt in der Reservierungs- bzw. Buchungsmaske ausgewiesenen Höhe geschuldet, wenn hierauf hingewiesen wurde. Das Ser-viceentgelt ist sofort zur Zahlung fällig; das gilt auch bei Wahl der Zahlungsart „Zahlung bei Ausfahrt“, welche nur die Miete betrifft.

III.     Stornoschutz

Bei Buchung des Zusatzprodukts „Stornoschutz“ erhält der Kunde gegen die Zahlung eines zusätzlichen Entgelts einmalig die Möglichkeit, seine Buchung zu stornieren. Im Falle der Stornierung werden dem Kunden die im vorausbezahlten Parkgebühren sowie etwaige Entgelte für Valet-Parken oder weitere Dienstleistungen erstattet. Nicht von der Rückerstattung umfasst sind etwaige angefallene Serviceentgelte für die Online-Buchung sowie das Entgelt für den Stornoschutz selbst.

IV.    Anwendbares Recht – Gerichtsstandsvereinbarung – Übersetzungen

  1. Ergänzend gelten ausschließlich die Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Geschäftssitz von APCOA, mithin Stuttgart, vereinbart, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben.
  3. Im Fall der Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt allein die deutsche Fassung rechtsverbindlich.

B.     Besondere Bedingungen für die Stellplatz-Reservierung

I.     Reservierungspflicht – Reservierungszeit

  1. Mit Abschluss des Reservierungsvertrages durch die Vertragsbestätigung ist APCOA verpflichtet, für den Kunden in der in der Vertragsbestätigung bestimmten Parkierungsanlage während der Reservierungszeit gemäß nachfolgender Ziffer 2 einen Stellplatz freizuhalten zum Zwecke des Abschlusses eines Mietvertrags gemäß nachfolgender Ziffer II. Ein An-spruch auf einen bestimmten Stellplatz in der in der Vertragsbestätigung bestimmten Parkierungsanlage besteht nicht.
  2. APCOA hält für den Kunden einen reservierten Stellplatz für die Dauer von 2 Stunden frei (Reservierungszeit); die Reservierungszeit beginnt 1 Stunde vor und endet 1 Stunde nach der in der Vertragsbestätigung genannten Einfahrtszeit. 
    Nach Ablauf der Reservierungszeit ist APCOA berechtigt, den Stellplatz anderweitig zu vergeben.

II.     Mietvertrag – Parkentgelte – Zugangsmedium – Mietzeit – Vertragsdauer – Geltung der Allgemeinen Einstellbedingungen

  1. Ein Mietvertrag über einen Stellplatz kommt noch nicht mit der Vertragsbestätigung der Reservierung zustande, sondern erst mit dem Einfahren des Kunden in die Parkierungsanlage. Der Inhalt des Mietvertrags über einen Stellplatz bestimmt sich nach nachfolgenden Ziffern 2-5.
  2. Die Miete für den Stellplatz (Mietpreis) bestimmt sich nach der Verweildauer zwischen Ein- und Ausfahrt eines Fahrzeugs in die bzw. aus der Parkierungsanlage (Parkdauer) und nach dem bei Einfahrt geltenden Preis, der an der Einfahrt der Parkierungsanlage digital angezeigt oder in einem ausgehängten Preisverzeichnis ausgewiesen ist.
  3. Der Mietpreis ist unmittelbar vor Ausfahrt des Fahrzeugs aus der Parkierungsanlage zu entrichten.
  4. Im Übrigen gelten für den Mietvertrag die Allgemeinen Einstellbedingungen gemäß nachstehender Lit. D.

C.     Besondere Bedingungen für die Stellplatz-Buchung

I.     Mietvertrag – Parkentgelte – Zugangsmedium – Mietzeit – Vertragsdauer – Geltung der Allgemeinen Einstellbedingungen

  1. Mit Abschluss des Stellplatzmietvertrages durch die Vertragsbestätigung ist APCOA verpflichtet, gemäß nachfolgender Ziffer 2 (i) den Kunden in die in der Vertragsbestätigung bestimmte Parkierungsanlage einfahren zu lassen und (ii) dem Kunden dort für den in der Vertragsbestätigung bestimmten Zeitraum (Buchungszeitraum) einen Stellplatz zum Gebrauch zu überlassen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz in der in der Vertragsbestätigung genannten Parkierungsanlage besteht nicht.
  2. APCOA hält für den Kunden einen Stellplatz frei für die Dauer des Buchungszeitraums sowie 1 Stunde vor dessen Beginn („Einfahrtszeitraum“). Der Kunde muss zur Inanspruchnahme der Buchung (i) innerhalb des Einfahrtszeitraums in die Parkierungsanlage einfahren und (ii) dabei das von ihm bei Buchung ausgewählten Zugangsmediums (z.B. QR-Code, Kfz-Kennzeichen) verwenden. Andernfalls kommt mit der Einfahrt ein Mietvertrag zustande, dessen Inhalt sich nicht nach der Vertragsbestätigung richtet, sondern nach den vor Ort aushängenden Allgemeinen Einstellbedingungen und Preisen. 
    Die Ausfahrt ist nach der Einfahrt nur einmal und nur mit demselben Zugangsmedium möglich.
  3. Mit Abschluss des Stellplatzmietvertrags durch die Vertragsbestätigung ist der Kunde verpflichtet, APCOA den in der Vertragsbestätigung genannten Mietpreis für den Buchungszeitraum zu bezahlen. 
    Der Mietpreis für den Buchungszeitraum ist sofort bei Buchung des Stellplatzes mit einem bei der Buchung zugelassenen Zahlungsmittel zur Zahlung fällig.
  4. Für Zeiten, die der Kunde sein Fahrzeug außerhalb des Buchungszeitraums in der Parkierungsanlage parkt (d.h. bei früherer Einfahrt oder späterer Ausfahrt), schuldet der Kunde eine zusätzliche Miete (Parkentgelt), die sich bestimmt (i) nach der zusätzlichen Verweildauer außerhalb des  Buchungszeitraums, sowie (ii) nach dem bei Einfahrt des Fahrzeugs geltenden Preis, der an der Einfahrt der Parkierungsanlage digital angezeigt wird oder in einem ausgehängten Preisverzeichnis ausgewiesen ist. 
    Das zusätzliche Parkentgelt ist unmittelbar vor Ausfahrt des Fahrzeugs aus der Parkierungs-anlage zu entrichten an einer in der Parkierungsanlage vorhandenen Bezahlvorrichtung mittels des von dem Kunden für die Buchung verwandten Zugangsmediums und einem vor Ort zugelassenen Zahlungsmittel. Der bereits gemäß vorstehende Ziffer 3 gezahlte Mietpreis wird automatisch durch die Bezahlvorrichtung abgezogen. Der dann noch erscheinende Betrag muss durch den Kunden nachbezahlt werden, um eine Ausfahrt zu ermöglichen.
  5. Vor Beginn und während des Buchungszeitraums ist die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ausgeschlossen.
  6. Im Übrigen gelten für den Mietvertrag die Allgemeinen Einstellbedingungen gemäß nachstehender Lit. D

D.     Allgemeine Einstellbedingungen für die Stellplatz-Miete

I.     Mietvertrag

Gegenstand des Vertrags ist die Überlassung eines Stellplatzes in der Parkierungsanlage zum vorübergehenden Abstellen eines Fahrzeuges (Parken) gegen Zahlung der vereinbarten Miete.
Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Mietvertrages. Auch wenn in der Parkierungsanlage APCOA-Personal präsent ist oder diese mit optisch-elektronischen Einrichtungen beobachtet wird (Videoüberwachung), ist hiermit keine Obhuts- oder Haftungsübernahme verbunden, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung.

II.     Öffnungszeiten – Zugangsmedium – Aufwendungsersatz

  1. Das Fahrzeug kann nur während der vor Ort ausgehängten oder sonst bekannt gegebenen Öffnungszeiten in die Parkierungsanlage verbracht oder aus dieser ausgefahren werden.
  2. Bei der Einfahrt hat der Kunde das bei der Reservierung/Buchung ausgewählte Zugangsmedium (z.B. QR-Code, Kfz-Kennzeichen) zu verwenden.
    Den QR-Code hat der Kunde an den Einfahrtsterminals befindlichen Lesegeräten einzulesen. APCOA kann dem Kunden ein Austauschticket (Parkscheck) zur Ausfahrt zur Verfügung zu stellen.
    Hat der Kunde bei Reservierung/Buchung ein Kfz-Kennzeichen angegeben, ist die Ein- und Ausfahrt nur mit dem Kfz mit diesem amtlichen Kennzeichen möglich. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Kennzeichen bei der Ein- und Ausfahrt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ausgestaltet und angebracht ist, insbesondere lesbar und nicht verschmutzt ist.
    Für APCOA gilt der jeweilige Besitzer des Zugangsmediums als zur Benutzung des Fahrzeuges und des angemieteten Stellplatzes berechtigt. APCOA ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Berechtigung nachzuprüfen. Bei technischen Schwierigkeiten mit dem Zugangsmedium ist die Rufhilfetaste des Einfahrtsterminals zu drücken.
    Wurde vom Kunden die Zahlungsart „Zahlen bei Ausfahrt“ gewählt oder wurde die vom Kunden gebuchte Einstellzeit überschritten, so ist zuvor der Mietzins/die Nutzungsentschädigung vor Ausfahrt aus der Parkierungsanlage an den dafür vorgesehenen Kassenautomaten zu entrichten.

III.     Benutzungsbestimmungen

1. Der Kunde ist berechtigt, in der Parkierungsanlage Personenkraftwagen ohne Anhänger abzustellen (Fahrzeuge). Motorräder dürfen nur abgestellt werden, wenn dies durch ein entsprechendes Hinweisschild ausdrücklich gestattet ist. Voraussetzung für die Parkberechtigung ist stets, dass das abgestellte Fahrzeug haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist.

2. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden, und zwar je Stellplatz nur ein Fahrzeug. Ist Einweisungspersonal vorhanden, hat der Kunde auf dem ihm zugewiesenen Platz zu parken. Sind Stellplätze Kunden mit besonderer Berechtigung vorbehalten (z.B. Dauerparker, Behinderte, Frauen), so hat der Kunde diese auf Verlangen nachzuweisen.

3. Innerhalb der Parkierungsanlage darf das Fahrzeug höchstens mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.

4. In der Parkierungsanlage ist nicht gestattet

  • die Lagerung von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie leeren Betriebsstoffbehältern,
  • das unnötige Laufen lassen von Motoren,
  • das Parken von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Motor oder sonst verkehrsunsicheren Zustand,
  • der Aufenthalt in der Parkierungsanlage, sofern er nicht ausschließlich im Zusammenhang mit dem Abstellen eines Fahrzeugs steht, insbesondere das Campieren,
  • die Reparatur oder Wartung von Fahrzeugen,
  • die Verunreinigung der Parkierungsanlage, insbesondere durch Reinigung des Fahrzeuges, Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoff oder Öl;
  • das Begehen der Fahrbahnen einschließlich der Ein- und Ausfahrten, es sei denn, es sind keine Gehwege oder Seitenstreifen vorhanden;
  • das Rauchen und die Verwendung von Feuer;
  • das Befahren mit Fahrrädern, Mofas, Inlineskates, Skateboards und sonstigen Fahrzeugen oder Geräten sowie deren Abstellen in der Parkierungsanlage;
  • das Verteilen von Werbematerial;
  • das Befahren mit Kfz über 3,5t, mit landwirtschaftlichen Kfz und mit militärischen Kfz über 3,5t.

5. Der Kunde hat außerdem die Anweisungen des APCOA-Personals zu befolgen sowie die Verkehrszeichen und Hinweisschilder vor Ort zu beachten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend.

IV.     Haftung von APCOA – Ausschlussfristen

  1. Während der Dauer des Mietvertrages haftet APCOA für Schäden, die durch Pflichtverletzungen von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten verursacht wurden. APCOA haftet demnach nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Kunden oder sonstige Dritte zu verantworten und insbesondere infolge Diebstahls oder durch Beschädigungen des Fahrzeugs entstanden sind. APCOA haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet APCOA nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfül-lung der Kunde vertraut und vertrauen darf.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Schäden bei dem für die Parkierungsanlage zuständigen und erforderlichenfalls über den Notruf zu kontaktierenden APCOA-Personal vor Verlassen der Parkierungsanlage anzuzeigen und diesem Gelegenheit zur Untersuchung des Fahrzeugs zu geben. Ist dies dem Kunden ausnahmsweise nicht möglich oder nicht zumutbar, hat die Anzeige spätestens 14 Tage nach dem Schadensfall in Textform (z.B. Schreiben, Email, etc.) bei APCOA unter der in Ziffer D.I. genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht of-fensichtlichen Schäden hat die Anzeige in Textform innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens zu erfolgen (Ausschlussfristen).
    Verstößt der Kunde gegen seine Anzeigepflicht gemäß vorstehendem Absatz 1, sind sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten. Dieser Haftungsausschluss greift nicht ein, wenn dem Kunden ein Personenschaden entstanden ist oder APCOA den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
  3. Vorstehende Ziffern 1 und 2 gelten unabhängig davon, ob die Haftung von APCOA aus dem Mietvertrag oder einem anderen Rechtsgrund beruht.

V.     Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der APCOA oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der Parkierungsanlage.

VI.     Vertragsbeendigung – Höchsteinstelldauer – Kündigung – Räumung - Nutzungsentschädigung

  1. Der Vertrag endet mit der erstmaligen Ausfahrt des Fahrzeugs aus der Parkierungsan-lage, spätestens jedoch 6 Wochen nach Beginn des Vertrages (Höchsteinstelldauer), wenn er nicht vorher aus wichtigem Grund gekündigt wird oder etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.
  2. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für APCOA ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde trotz Abmahnung erneut oder weiterhin gegen die Benutzungsbestimmungen gemäß Ziffer III verstößt, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, das abgestellte Fahrzeug nach Vertragsende unverzüglich aus der Parkierungsanlage zu entfernen und nicht entrichtete Parkentgelte zu bezahlen. Kommt der Kunde seiner Räumungspflicht nicht nach, so ist APCOA nach vorheriger schriftlicher Aufforderung unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung berechtigt, das Fahrzeug des Kunden aus der Parkierungsanlage zu entfernen. Diese Aufforderung entfällt, wenn falls APCOA den Halter nicht oder nicht mit zumutbarem Aufwand (z.B. über die Kfz-Zulassungsstelle) ermitteln kann. Der Kunde trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung, es sei denn, der Kunde hat die unterbliebene Räumung nicht zu vertreten.
  4. Entfernt der Kunde sein Fahrzeug nach Ende des Vertrages nicht aus der Parkierungsanlage, schuldet der Kunde für die Zeit bis zur Entfernung eine Nutzungsentschädigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
    Die Nutzungsentschädigung ist vor Entfernung des Fahrzeugs zu bezahlen. Auf Wunsch erhält der Kunde einen Beleg über die Höhe der Nutzungsentschädigung.

VIII.    Datenschutz 
Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzgesetzes ist APCOA Deutschland GmbH, Luftfrachtzentrum 605/6, Ebene 6, D-70629 Stuttgart oder Postfach 230463, D-70624 Stuttgart, E-Mail dsb@apcoa.de, Tel. +49 (0)711 -94791-0. Weitere Informationen zum Da-tenschutz, unter anderem die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten und die Rechte der Betroffenen, finden Sie unter www.apcoa.de/datenschutzerklaerung/.

E.     Ergänzende Bestimmungen für Valet-Parken und weitere Dienstleistungen

An ausgewählten Standorten und während bestimmter Zeiträume kann der Kunde zusätzlich zum Stellplatz einen Parkservice („Valet-Parken“) und gegebenenfalls weitere Dienstleistungen buchen. Für das Valet-Parken und die weiteren Dienstleistungen gilt ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen der litt. A.– D. Folgendes:

I.    Allgemeine Bestimmungen zum Valet-Parken

  1. Bei Buchung der Dienstleistung „Valet-Parken“ wird APCOA (oder deren Erfüllungsgehilfen) das Fahrzeug des Kunden bei seiner Ankunft entgegennehmen, auf den gemieteten Parkplatz fahren und dort abstellen. 
    Die Entgegennahme des Fahrzeugs kann nur am in der Online-Buchungsstrecke und der Auftragsbestätigung beschrieben Ort („Valet-Bereich“) und während den dort angegeben Servicezeiten erfolgen. Bei der Entgegennahme des Fahrzeugs wird dieses kurz gesichtet und etwaige Schäden werden protokolliert. 
    An einem anderen Ort oder außerhalb der angegebenen Servicezeiten ist eine Entgegennahme des Fahrzeugs durch APCOA nicht möglich. Erscheint der Kunde dennoch außerhalb der Servicezeiten, hat er sich in der Parkleitzentrale zu melden und mit den dortigen APCOA-Mitarbeitern das weitere Vorgehen abzustimmen.
  2. Die Abholung des Fahrzeugs oder der Fahrzeugschlüssel durch den Kunden erfolgt wie in der Online-Buchungsstrecke und der Auftragsbestätigung näher beschrieben. Der Kunde hat die angegebenen Servicezeiten zu beachten; außerhalb der Servicezeiten ist eine Abholung nicht möglich.
  3. Es obliegt dem Kunden, sich jeweils 15 min vor Abgabe des Fahrzeugs telefonisch unter der in der Auftragsbestätigung genannten Telefonnummer anzukündigen. Bei entsprechendem Hinweis in der Online-Buchungsstrecke hat sich der Kunde zusätzlich auch 15 min vor Abholung des Fahrzeugs in gleicher Weise anzukündigen. Ohne die rechtzeitige telefonische Ankündigung des Kunden kann eine reibungslose Entgegennahme oder Abholung des Fahrzeugs nicht gewährleistet werden – insbesondere kann es zu Wartezeiten kommen.
  4. Für die Zeit nach der Entgegennahme bis zur Abholung des Fahrzeugs gelten die allgemeinen Einstellbedingungen für die Stellplatzmiete gemäß vorstehender lit. D.

II.     Ergänzende Bestimmungen für weitere Dienstleistungen

  1. Zusätzlich zum Valet-Parken kann der Kunde an manchen Standorten weitere Dienstleistungen buchen, die während der Mietzeit an seinem Fahrzeug durchgeführt werden. Diese Dienstleistungen umfassen unter anderem Komplettreinigung, Außenreinigung, Ozonbehandlung oder E-Fahrzeug tanken. Der Umfang der buchbaren Dienstleistungen ist in der Online-Buchungsstrecke jeweils näher beschrieben.
  2. APCOA weist den Kunden darauf hin, dass das Fahrzeug nach durchgeführter Reinigung wieder leicht verschmutzen kann (z.B. durch Feinstaub in der Luft) und sich ein vollgeladener Akku durch bloßen Zeitablauf oder das Verbringen des Fahrzeugs zum Abholhort geringfügig entleeren kann.
    Die rechtzeitige Durchführung der Dienstleistungen kann nicht gewährleistet werden, wenn der Kunde das Fahrzeug unangekündigt und verfrüht abholt.

III.    Nutzungserlaubnis des Fahrzeugs, Gegenstand der Dienstleistungen, Haftung für Dienstleistungen

  1. APCOA und deren Erfüllungsgehilfen sind zur Erbringung der Valet-Parken- und weiteren Dienstleistungen berechtigt, mit dem Fahrzeug des Kunden zu fahren.
  2. Durch die Buchung von Valet-Parken oder weiteren Dienstleistungen werden Bewachung, Überwachung, Verwahrung des Fahrzeugs oder Gewährung von Versicherungsschutz nicht Inhalt des Vertrages, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart. Gleiches gilt für im Fahrzeug befindliche Gegenstände. APCOA empfiehlt dem Kunden ausdrücklich, keine (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug zu belassen.
  3. Bei Valet-Parken und weiteren Dienstleistungen haftet APCOA unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von APCOA oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von APCOA beruht.
    Ferner haftet APCOA für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet APCOA jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. APCOA haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des (Service-)Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. 
    Soweit die Haftung von APCOA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

 

KUNDENINFORMATIONEN

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, 
gemäß den gesetzlichen Informations- und Belehrungspflichten informieren wir Sie hier über alle Fakten im Zusammenhang mit dem Zustandekommen und der Abwicklung des Vertrages. 
Bitte beachten Sie ergänzend unsere AGB sowie unsere Datenschutzerklärung. Wir weisen gemäß § 36 VSBG, darauf hin, dass der Betreiber nicht bereit und nicht verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

I.     Informationen zum Anbieter
APCOA Deutschland GmbH
Luftfrachtzentrum 605/6, Ebene 6 
70629 Stuttgart 
Telefon: +49 711 94791-0 
Telefax: +49 711 94791-860 
E-Mail: service@apcoa.de

Geschäftsführerin: Katrin Teichert

Sitz der Gesellschaft: Filderstadt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRB 221831 Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE227818589 (gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz)

Kontakt Customer Service, Short Term & Airport Parking
Sie erreichen unseren Customer Service für Fragen zu Ihrer Buchung und Beanstandungen Montag-Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +49 711 305 70 305 sowie per E-Mail unter airport@apcoa.de

II.     Kein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht steht Ihnen gemäß § 312g Absatz 2 Ziffer 9 BGB nicht zu. Sie können die Vertragserklärung somit nicht widerrufen.

III.     Informationen zu einzelnen Vertragsbestimmungen
Wir leisten auf Grundlage unserer AGB.

IV.    Technische Schritte zum Vertragsschluss - Fehlerkorrektur
Mit der Bereitstellung des Online-Systems ist noch kein rechtsverbindliches Angebot von uns verbunden.
Durch Betätigen des Buttons „kostenpflichtigen Vertrag abschließen“ geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Stellplatzmietvertrages ab. Die Annahme des Angebots erfolgt durch eine Bestätigung von uns, welche unverzüglich nach Abgabe des Angebots erfolgt (Vertragsbestätigung).
Sie können jederzeit bis zum Betätigen des Buttons „kostenpflichtigen Vertrag abschließen“ den Bestellvorgang durch Schließen des Fensters Ihres Internet-Browsers beenden.

V.     Speicherung des Vertragstextes
Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Auf Wunsch stellen wir dem Kunden den Vertragstext nach Vertragsschluss zur Verfügung.

VI.     Für den Vertragstext verfügbare Sprachen
Der Vertragstext steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.

VII.     Datenschutzhinweise

1. Der Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Kunden ist APCOA ein wichtiges Anliegen. Wichtige Informationen hierzu sind der Datenschutzerklärung (siehe beigefügte Anlage) zu entnehmen.

2. Grundsätzlich erfolgt die Nutzung unseres Onlineangebotes – soweit technisch möglich und zumutbar – anonym oder unter Verwendung eines Pseudonyms.

3. Für die Vertragsabwicklung erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine darüberhinausgehende Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung Ihrer Daten sowie eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt, soweit Sie einer Übermittlung Ihrer Daten an Dritte während des Buchungsvorganges nicht ausdrücklich zugestimmt haben. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit Ihre Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

4. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Auskunft zu verlangen über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, über die Herkunft der Daten, über die Empfänger der Daten, über den Zweck der Speicherung sowie über Personen und Stellen, an die wir Ihre Daten regelmäßig übermitteln. Darüber hinaus haben Sie das Recht, auf Berichtigung Ihrer Daten sowie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Sperrung oder Löschung Ihrer Daten.

5. Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist APCOA Deutschland GmbH, Luftfrachtzentrum 605/6, 70629 Stuttgart, Tel. +49 711 94791-0, E-Mail-Adresse: datenschutz@apcoa.de.